Einschreibung

Grundschule, Mittel- und Oberstufe

Wie schreibe ich mich bei der APEG ein?

Die Grundschule ‚Ecole Elémentaire Sartoux – Valbonne‘

Ihr Kind ist in der deutschen Abteilung der Grundschule Sartoux eingeschrieben.

Wie wir Sie bereits bei der Anmeldung informiert haben, ist die Mitgliedschaft bei der APEG, dem Elternverein der deutschen Abteilung, aus versicherungstechnischen Gründen sowie um die Interessen der Eltern der deutschen Abteilung besser vertreten zu können, zwingend erforderlich.

Wie hoch ist der Beitrag?

Die APEG „Association des Parents d’Elèves de section internationale Germanophone de Valbonne“ ist ein gemeinnütziger Verein gemäß französischem Gesetz (Juli 1901). Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird jährlich im Rahmen der Generalversammlung der APEG im November festgelegt, zu der alle Mitglieder eingeladen sind.

Der APEG Mitgliedsbeitrag pro Familie beträgt im Moment 40€ pro Jahr und wird von denjenigen

  • Familien, deren Kinder ausschließlich in der Grundschule Sartoux eingeschrieben sind, per SEPA Lastschrift im September abgebucht
  • Familien, deren Kinder auch am CIV eingeschrieben sind, entsprechend Ihres gewählten Zahlungsmodus per SEPA Lastschrift abgebucht (Sie erhalten eine Rechnung inklusive des APEG Beitrages).

Wofür wird mein APEG Beitrag verwendet?

Von Ihrem Mitgliedsbeitrag werden unter anderem die Versicherungsbeiträge für Veranstaltungen finanziert, Raumkosten, Unterstützung durch die örtliche Feuerwehr beim Laternenfest etc. Sie profitieren von gemeinschaftlich organisierten und finanzierten Veranstaltungen, wie zum Beispiel dem Laternenfest, der Adventsfeier oder dem deutsch-französischen Tag. Des Weiteren erhält jede Familie, soweit es das Budget zulässt, ein Exemplar des Jahrbuchs der deutschen Abteilung.

Was ist der Beitrag zur Deutschklassenkasse?

Der Deutschklassenbeitrag ist unabhängig vom APEG Beitrag und deckt die Kosten für das Arbeitsheft, das Klassenfoto und die Lektüre in der Deutschklasse sowie ein kleines Budget für Bücher, Spiele und Bastelmaterial.
Als Richtlinie gilt 40 € pro Kind (für jedes weitere Geschwisterkind 35 €). Schecks müssen zu Gunsten der „OCCE Coop. Scol. Allemagne Ec. Elém. Sartoux“ ausgestellt werden.

Collège & Lycée (Mittel- & Oberstufe) im Centre International de Valbonne (CIV)

Ihre Tochter, Ihr Sohn soll im Centre International de Valbonne in der deutschen Abteilung eingeschrieben werden.

Die APEG „Association des Parents d’Elèves Germanophones“ ist ein nicht gewinnbringender Verein gemäß des im Juli 1901 etablierten Gesetzes. Die Eltern, die ihr(e) Kind(er) für das Schulprogramm der APEG einschreiben, werden gleichzeitig Mitglied des Vereins und verpflichten sich verbindlich und unwiderruflich die anfallenden Gebühren für die Dauer des Schulbesuchs im CIV zu entrichten. Das CIV bietet ausschließlich Unterricht von verschiedenen internationalen Abteilungen an, der Wechsel zwischen den Abteilungen ist nicht gestattet.

Die erforderlichen Beiträge setzen sich wie folgt zusammen :

1. Semester2. SemesterSchuljahr 2023/24
Jährlicher Mitgliedsbeitrag pro Familie40,00 €40,00 €
Einschreibegebühr im CIV pro Schüler50,00 €50,00 €
Schulgeld am CIV pro Kind (2023/24)550,00 €710,00 €1260,00 €
GESAMT640.00 €710,00 €1350,00 €

Das Schulgeld des 1. Semesters wird im Oktober des jeweiligen Schuljahres, das 2. Semester im Februar fällig.
Bei verspäteter Zahlung wird ein Zuschlag von 15,- € erhoben. Anfallende Inkassogebühren gehen zu Lasten des Schuldners.
(Auch wir sind Eltern und uns bewusst, dass einmal finanzielle Schwierigkeiten auftreten können. In diesem Fall wenden Sie sich vertraulich an unseren Kassenwart, um eine Lösung zu finden.)
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird jährlich im Rahmen der Hauptversammlung im November festgelegt.
Es können weitere Beiträge festgelegt werden, die durch besondere Ereignisse oder Veranstaltungen erforderlich werden (Kinobesuche, Theaterkurse, Reisen und Austauschprogramme etc., im Wesentlichen in Verbindung mit dem Ausbau der Sprachkenntnisse der Abteilung).

Nachlass auf den Jahresbeitrag bei Einschreibung im laufenden Schuljahr:
Einschreibung nach den Allerheiligenferien: -15%
Einschreibung nach den Weihnachtsferien: -30%
Einschreibung nach den Winterferien: -50%
Einschreibung nach den Frühlingsferien: -65%

Austritt im laufenden Schuljahr/Krankheit
Jedes angefange Semester wird vollständig geschuldet und kann nicht mehr erstattet werden. Das zweite Semester beginnt am 15. Januar.
Im Falle einer mehr als 6 wöchigen Krankheit und Vorlage eines ärztlichen Attests wird das Schulgeld nicht fällig. Zu Beginn des Semesters bezahlte Schulgebühren können auf Antrag anteilig zurückerstattet werden.

Bei etwaigen Fragen, einfach melden!